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Häufige Fragen


A

Allgemeine Verkehrssicherheit


Sie haben kürzlich ein Schreiben von uns erhalten in dem wir darauf hingewiesen haben, dass die Verkehrssicherheit in Ihrem Haus nicht gewährleistet ist und daher diverse Gegenstände aus dem Hausflur, dem Keller oder dem Dachboden entfernt werden müssen. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, jedoch möchten wir Ihnen den Hintergrund erklären: Als Vermieterin sind wir verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf den Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten. Aus diesem Grund führen wir einmal im Jahr eine Begehung im gesamten Bestand durch. Dabei werden Schuhregale, Kartons, Schränkchen, auf dem Boden stehende Deko und/oder Pflanzen, sowie nicht gesicherte Blumenkästen/-töpfe auf Fensterbänken und ähnliches dokumentiert. An die betreffenden Häuser wird dann entsprechend ein Schreiben versendet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß Ihrer Hausordnung die Gemeinschaftsflächen (Dachboden, Treppenhaus, Keller) ständig freizuhalten sind. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit sowie im Brandfall auch der Sicherheit der Rettungskräfte. Leichtentflammbare Gegenstände können schnell zu einer Gefahrenquelle werden und die Fluchtwege sowie die Rettung behindern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das kurzzeitige Abstellen von nassen oder stark verschmutzten Schuhen vor der Wohnungstür sowie das Auslegen einer eigenen Fußmatte vor der Wohnungstür und dekorative Elemente wie Kränze an der Wohnungstür weiterhin gestattet sind.

Ausgesperrt


Bitte rufen Sie selbstständig den Schlüsseldienst. Wir haben bisher gute Erfahrungen mit dem Aufsperrnotdienst Ulrich Reiss, Tel. 0851 45 185 gemacht. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen. Informieren Sie uns aber beim Verlust eines Schlüssels.
Ausnahme: Bewohner der Neuburger Str. 33 melden sich bitte bei uns im Büro bzw. unter der Notfallnummer 0151 681 59 410, um einen Ersatzschlüssel zu erhalten.


B

Bandbreite


Die Bandbreite Ihres Internetanschlusses variiert je nach Lage Ihres Hauses, Anbieter Ihres Vertrages und Variation Ihres Vertrages. Daher können wir Ihnen hier keine konkrete Antwort liefern. Bitte wenden Sie sich an Ihren Internetanbieter.

Bankverbindung (Änderung)


Wir bitten Sie, Ihre neue Bankverbindung bei uns in schriftlicher Form und mit Unterschrift einzureichen.

Beschädigungen in der Wohnung


Ich habe etwas in der Wohnung beschädigt. Was tun?
Rufen Sie bitte in unserem Büro unter 0851 59 410 an.
Beispiel: Mir ist eine Parfümflasche in den Waschtisch gefallen und das Waschbecken wurde dadurch beschädigt.
Bitte melden Sie immer alle Schäden direkt bei uns, damit wir die entsprechenden Reparaturen und zuständige Handwerksfirmen beauftragen können.
In diesem Beispiel handelt es sogar um einen Haftpflichtschaden, so dass Sie in diesem Fall eine Rechnung über die Reparatur erhalten werden. Diese können Sie anschließend Ihrer Versicherung weiterleiten. Wichtig ist hier die Reihenfolge zu beachten: Bitte immer erst uns anrufen und erst dann Ihre Versicherung.

Betriebskostenabrechnung


Wann kommt die Betriebskostenabrechnung
Obwohl unsere Mitarbeiter:innen mit großem Engagement an der Betriebskostenabrechnung arbeiten, gibt es aufgrund der individuellen Besonderheiten und vielfältigen Unterschiede zwischen unseren Wohneinheiten eine gewisse Komplexität. Da wir höchsten Wert auf Qualität und Genauigkeit legen, benötigen wir dafür entsprechend Zeit. Außerdem müssen wir die Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung, die üblicherweise im Juni stattfindet, abwarten, bis wir bestätigte Zahlen vorliegen haben.
In der Regel beginnen wir daher im Herbst mit dem Versand der ersten Betriebskostenabrechnungen.

Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung
Nach jeder Nebenkostenabrechnung prüfen wir automatisch, ob Ihre monatliche Vorauszahlung für die kommenden Jahre noch angemessen ist. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen, um einen neue Nebenkostenvorauszahlung nach den zu erwartenden Kosten festzulegen.
Sofern Sie von sich aus eine manuelle Anpassung an der Nebenkostenvorauszahlung wünschen, lassen Sie uns dies bitte wissen geben Sie dabei folgende Informationen an:
  • die gewünschte Anpassung (Erhöhung oder Senkung) der Nebenkostenvorauszahlung
  • Ihre Wohnadresse
  • Ihren vollständigen Namen, falls Sie Hauptnutzer:in der Wohnung sind

Bitte beachten Sie hierbei, dass wir eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung immer nur zum 01.01. vornehmen.

Abrechnung nach Quadratmetern
Unsere Betriebskostenabrechnung basiert grundsätzlich auf der Quadratmeterzahl jeder Wohnung. Das bedeutet, dass Kosten wie der Allgemeinstrom, Müllgebühren und Straßenreinigung pro Quadratmeter berechnet werden und nicht anhand der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, also keine sogenannten Personentage.

Guthaben / Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung
Wie erhalte ich mein Guthaben aus den Betriebskosten-/Heizkostenabrechnungen bzw. wie entrichte ich die Nachzahlung?
Bei vorhandenem und erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Guthaben automatisch auf Ihr Konto überwiesen, ein Nachzahlungsbetrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, muss bei uns die Auszahlung/Rückerstattung in schriftlicher Form mit explizierter Benennung der Kontoverbindung (IBAN-Nr.) und mit Unterschrift angefordert werden.

Warum habe ich eine höhere Nachzahlung als mein Nachbar?
Nachfolgende Gründe können die Ursache sein: Verbrauchsabhängige Kostenarten (zum Beispiel Heizkosten), Direktzuordnung (zum Beispiel Wartungen von Thermen, Messgebühr Schornsteinfeger), andere Nutzungszeiträume, Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen.


E

Einzug weiterer Person


Muss der Einzug einer weiteren Person gemeldet werden? Ja! Jedoch werden die Betriebs- und Heizkosten nach Fläche und Verbrauch abgerechnet, daher müssen Vorauszahlungen nicht angepasst werden.


G

Genossenschaftsanteile


Um bei uns Mitglied zu werden ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen eine zwingende Voraussetzung. Nur als Mitglied können Sie mit uns einen Mietvertrag für eine Wohnung schließen.

Sie möchten die Mitgliedschaft bei uns beenden?
Die Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Sie erhalten nach Eingang des Kündigungsschreibens von uns eine schriftliche Bestätigung, in der der Auszahlungszeitpunkt des Auseinandersetzungsguthabens mit aufgeführt ist. Wichtig ist, dass Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung zukommen lassen.


H

Häufiger Besuch


Als Baugenossenschaft interessiert es uns nicht, wann Besuch kommt und wie lange dieser bleibt. Wir legen jedoch großen Wert darauf, dass Ruhezeiten respektiert werden. Nur wenn jemand dauerhaft (in der Regel länger als 6 Wochen) bei Ihnen wohnt, müssen Sie uns dies mitteilen. Siehe auch unter.

Hausordnung


Leider treten trotz Hausordnung beim Zusammenleben im Haus manchmal Probleme auf. Dann werden wir gebeten:
  • Sagen Sie doch mal meiner Nachbarin, sie soll das Treppenhaus putzen!
  • Sagen Sie doch mal Bescheid, dass der Kinderwagen die Kellertür blockiert!
  • Sagen Sie doch meinem Nachbarn, er soll die Musik leiser stellen ...
und so weiter!

Dabei wäre es oft viel einfacher, einmal beim Nachbarn zu klingeln und miteinander zu reden.
Kleine Probleme können oft schnell in einem Gespräch geklärt werden, ohne dass erst das große Kriegsbeil ausgegraben wird und aus Kleinigkeiten ein jahrelanger Streit entsteht.

Heckenschnitt


Die Hecke vor Ihrem Haus wurde schon lange nicht mehr geschnitten. Das könnte daran liegen, dass gesetzlich festgelegt ist, dass Hecken, Büsche und Bäume vom 01. März bis 30. September nicht geschnitten werden dürfen. Dies dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere sowie der Erhaltung der Artenvielfalt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem wird das Schnittgut teilweise vor Ort belassen, um Lebensräume für Insekten und Kleintiere zu schaffen.

Heizung


Zentralheizung
  • * (= Sternchen): Frostschutz – Heizung läuft nur, wenn die Temperaturen (im Raum) unter ca. 5 °C (Grad Celsius) fallen
  • Stufe 1: ca. 12 °C
  • Stufe 2: ca. 16 °C
  • Stufe 3: ca. 20 °C
  • Stufe 4: ca. 24 °C
  • Stufe 5: ca. 28 °C

Fußbodenheizung
  • Fußbodenheizungen = Flächenheizung: Das bedeutet, dass sie die Räume mit einer geringen Wärme (um die 35°C) langsam aufheizen. Um z. B. das Wohnzimmer morgens warm zu haben, muss die Heizung bereits gegen Mitternacht mit heizen starten. Was zum nächsten Punkt führt.
  • Konstante Raumtemperatur: ständige Temperaturschwankungen erfordern mehr Energie, um den Raum wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Durch das konstante Halten einer Raumtemperatur, kann Energie eingespart und ein angenehmes Raumklima aufrechterhalten werden. Ein guter Ausgangspunkt ist eine Raumtemperatur zwischen 20 – 22°C. Vermeiden Sie es die Temperatur zu hoch einzustellen, da dies zu einem unnötigen hohen Verbrauch führen kann. Bereits durch ein Grad Absenkung der Raumtemperatur kann man bis zu 6 % der Heizkosten einsparen.
  • Verschiedene Temperaturen: möchten Sie es im Schlafzimmer etwas kühler haben, als im Badezimmer, sollten Sie die Türen unbedingt geschlossen halten und den Wandthermostat auf die gewünschte Raumtemperatur einstellen. Eine Grundtemperatur von 18°C sollte nicht unterschritten werden, es droht Schimmelgefahr.
  • Bodenbelag: Vinylböden sind in vielerlei Hinsicht eine gute Wahl für Ihren Wohnraum. Vinylboden leitet die Wärme Ihrer Fußbodenheizung gut weiter. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass eine Temperatur von 27 °C nicht überschritten wird. Wärme dehnt das Material aus, Kälte lässt es sich zusammenziehen. Eine hohe Schwankung führt zu Mehrbelastung des Fußbodens. Wenn Sie sich also für eine moderate, durchgehend gleiche Raumtemperatur entscheiden haben Sie mannigfaltige Vorteile, wie ein angenehmes Raumklima, niedrige(re) Heizkosten und einen Boden, der Ihnen lange Freude bereitet.

Gasetagenheizung
Gasetagenheizungen verfügen über ein Raumthermostat, wodurch sich die Raumtemperatur im Referenzzimmer (meist das Wohnzimmer) regeln lässt, hierfür sollte das Thermostat am Heizkörper vollständig aufgedreht sein. Die Heizkörper in den anderen Zimmern lassen sich wie gewohnt über den Regler am Heizkörper betätigen. Diese heizen allerdings nur, wenn auch der Heizkörper im Referenzzimmer aktiv ist.
Manche unserer Gasetagenheizungen verfügen über eine Zeitschaltuhr. Sie können hier genau vorgeben, wann die Heizung heizen soll - z. B. morgens darf es zum Aufstehen bereits warm sein, Tagsüber soll nicht geheizt werden, nachmittags wieder, kurz bevor sie nachhause kommen.
Wenn Sie nicht Zuhause sind sollten Sie dafür sorgen, dass trotzdem eine gewisse Grundwärme vorhanden ist – so vermeiden sie Schimmelbildung. Empfohlen sind Temperaturen um die 18°C.

Nachtspeicheröfen
Nachtspeicheröfen laden sich, wie der Name vermuten lässt, während der Nacht auf. Um das Maximum aus dieser Heizmethode herauszuholen, ist es ratsam, sich im Voraus über die Wettervorhersage zu informieren und die Heizung entsprechend anzupassen. Es ist wichtig zu beachten, dass verschiedene Wetterbedingungen unterschiedliche Auswirkungen auf die Raumtemperatur haben können. An einem kalten, sonnigen Tag mit wenig Wind wird weniger Wärme in die Räumlichkeiten gelangen als an einem verregneten Tag mit einer Temperatur um die 10°C und viel Wind. Die Nachtspeicheröfen bieten eine Grundwärme durch Strahlungswärme, während Sie durch Konvektion die Raumtemperatur über die Thermostate in den jeweiligen Räumen regulieren können.

Eine empfohlene Strategie ist es, eine moderate Temperatur von etwa 20-21°C über den gesamten Tag hinweg aufrechtzuerhalten, um unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden. Wenn die Energie des Nachtspeicherofens tagsüber aufgebraucht ist und erneut aufgeladen werden muss, können die Tarife des Tagesstroms schnell teuer werden.

Wenn Sie nicht Zuhause sind sollten Sie dafür sorgen, dass trotzdem eine gewisse Grundwärme vorhanden ist – so vermeiden sie Schimmelbildung. Empfohlen sind Temperaturen um die 18°C.


I

Internet


Grundsätzlich können alle unsere Wohnungen mit schnellem Internet von der Telepark Passau über Glasfaser versorgt werden. Andere Anbieter haben die Möglichkeit, sie über die Telefonleitung mit Internet zu versorgen. Bezüglich der Bandbreite siehe hier.


K

Kabelfernsehen


Ab dem 1. Juli 2024 trat eine entscheidende Veränderung in Kraft, das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabel-TV fiel weg.

Für Mitglieder unserer Baugenossenschaft bedeutete dies, dass die Pflicht zur Nutzung der bisherigen Kabel-TV-Anbieterin (TPP) entfallen ist. Damit können unsere Mitglieder frei entscheiden, ob sie wie bisher das Kabelfernsehen über TPP über die Hausverteilungsanlage beziehen oder über Internet einen anderen Anbieter wählen möchten.

Allerdings können über die Hausverteilungsanlage nur Angebote der TPP bezogen werden, da aus technischen Gründen nur ein Signalgeber in die Hausverteilungsanlage einspeisen kann.
Andere Anbieter können Sie über Internet mit TV versorgen.

Kaution


Eine Kaution gibt es bei uns nicht. Sie müssen bei uns Mitglied werden und Genossenschaftsanteile erwerben. Dieses können Sie aber erst, wenn Sie mit uns einen Mietvertrag abschließen - aktuell ist nur dann ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen vorgesehen.

Kündigung


  • Genossenschaftsanteile (Link zu Genossenschaftsanteile)
  • Wohnungskündigung

Kündigungsfrist
Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich (§ 573c BGB). Beispiel: Umzug soll zum 01.05.2025 stattfinden, dann muss die Kündigung zum 30.04.2025, schriftlich, spätestens am 05.02.2022 bei uns eingehen oder besser persönlich abgegeben werden.

Schriftform
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift die Kündigung per Post senden oder noch besser persönlich bei uns abgeben. Bei der persönlichen Abgabe können dann evtl. offene Fragen, Termine für die Besichtigung der Wohnung o. ä. besprochen werden.

Wie muss ich die Wohnung im Falle einer Kündigung zurückgeben?
In welchem Zustand Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug übergeben müssen, wird individuell bei einem sogenannten Wohnungsvorabnahmetermin mit Ihnen vereinbart und dort schriftlich festgehalten.

Kann ich selbst einen Nachmieter für meine Wohnung besorgen?
Wir freuen uns, wenn Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Allerdings wünschen wir keine Vermarktung der Wohnung Ihrerseits in einschlägigen Portalen. Wir können Ihnen nicht versprechen, dass Ihr vorgeschlagener Nachmieter den Zuschlag für die Wohnung erhält. Die Entscheidung über die Vergabe der Wohnung trifft die Baugenossenschaft Passau-Spitzberg eG.

Meine Mutter / mein Vater, die bei der Genossenschaft wohnen, ist gestorben. Was muss ich tun?
Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie in dieser schweren Zeit im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht zu unterstützen. Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf, und wir erläutern Ihnen das Vorgehen persönlich. Generell gilt: Wenn ein Mitglied unserer Genossenschaft verstirbt, dann können die Erben den Nutzungsvertrag für die Wohnung kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in der Regel also drei Monate. Bitte beachten Sie, dass für die Kündigung eine Sterbeurkunde vorgelegt werden muss.

Bezüglich der Genossenschaftsanteile: Es ist oft sinnvoll, wenn zu Lebzeiten ein Vertrag zugunsten Dritter abgeschlossen wird. Dabei wird vorab festgelegt, wer die Anteile später erben soll. So ist bezgl. der Auszahlung der Anteile kein Erbschein notwendig.


M

Meldegesetz


Seit dem 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, das u.a. die Wohnungsgeberbestätigung wieder einführt. Bei der Wohnungsgeberbescheinigung handelt es sich um eine Bestätigung des Vermieters über den Zuzug, die der Meldebehörde bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Wohnungsgeber im Sinne des Meldegesetzes ist derjenige, der einer anderen Person, die nicht zur Familiengemeinschaft gehört, eine Wohnung (oder einen einzelnen Raum bzw. Räume) tatsächlich willentlich zur Nutzung überlässt. Dies ist in der Regel der Wohnungseigentümer, also die Baugenossenschaft Passau-Spitzberg eG.

Im Zuge der Anmietung einer neuen Wohnung erhalten Sie dieses erforderliche Formular unaufgefordert am Tag der Übergabe. Bitte denken Sie daran, dass die Anmeldung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss. Ihre zuständige Meldebehörde ist das Bürgerbüro der Stadt Passau.

Was passiert bei einem Auszug?
Man muss sich bei der Meldebehörde nur dann abmelden, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Hier gilt ebenfalls eine Frist von zwei Wochen. Zieht man aber innerhalb Deutschlands in eine andere Wohnung um, erfolgt die Abmeldung des ehemaligen Wohnsitzes automatisch mit der Anmeldung.


N

Notfall - Notfalltelefon


Wann rufe ich den Notdienst über das Notfalltelefon?
Unter unserer Telefonnummer 0151 681 59 410 ist 24 Std. / 7 Tage die Woche jemand erreichbar. Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist eine Hotline geschaltet, wo Ihr „Notruf“ persönlich entgegengenommen wird.

Was ist ein sogenannter Notfall?


Rohrbruch, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Verstopfung des WC, Ausfall der kompletten Elektrik, akute Sturm- bzw. Dachschäden.

Alles andere, z.B. Fernsehausfälle, nachlaufende WC-Spülung, Ausfall eines Heizkörpers, tropfende Wasserhähne, undichte Fenster ... sind keine Notfälle und sollten uns deshalb während der üblichen Geschäftszeiten gemeldet werden.


R

Reparaturen


Welche Reparaturen muss ich selbst bezahlen?
Es gibt in den Nutzungsverträgen eine entsprechende Klausel. Darin steht, bis zu welcher Rechnungssumme der Nutzer selbst für Reparaturen verantwortlich ist.

Darunter fällt in der Regel: WC-Sitz und Deckel, Brauseschlauch mit Brausekopf, lose Handtuchhaken festziehen, Kombitherme mit Wasser auffüllen, Heizkörper entlüften, die Spülen-Armatur der eigenen Einbauküche instandsetzen.


S

Siphon reinigen


Sehen Sie bitte davon ab, Ihren Siphon loszuschrauben, um den Abfluss von Haaren, etc. zu reinigen. Als Dichtung befindet sich unter Sieb und Schraube ein Gummi, der beim Aufschrauben fast immer verrutscht, ohne dass man es wirklich bemerkt. Die Folge sind Undichtigkeiten und Wasserschäden, die meist nur durch einen zusätzlichen Fliesenschaden wieder aufwendig repariert werden können. Am sinnvollsten ist es, wenn die Verstopfung gar nicht erst entsteht: Nutzen Sie ein Haarsieb, (fettige) Essensreste gehören in den Restmüll und bitte nicht in den Abfluss.

Schimmel


Auch das kann natürlich vorkommen und sollte uns unverzüglich gemeldet werden. Bitte rufen Sie uns an, damit wir zeitnah einen Ortstermin mit Ihnen und einem unserer Techniker vereinbaren können.

Button mit Link zu „Richtig heizen und Lüften“


W

Wohnungsgeberbestätigung


Bei Wohnungseinzug erhalten Sie von uns eine Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt.

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Genossenschaft

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Kontakt

T: 0851/59410
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten:
Mo. u. Do. 18 Uhr – 19.30 Uhr
Di. 9 Uhr – 12 Uhr

Anschrift

Spitzbergstr. 2
94032 Passau

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