Wann kommt die Betriebskostenabrechnung Obwohl unsere Mitarbeiter:innen mit großem Engagement an der Betriebskostenabrechnung arbeiten, gibt es aufgrund der individuellen Besonderheiten und vielfältigen Unterschiede zwischen unseren Wohneinheiten eine gewisse Komplexität. Da wir höchsten Wert auf Qualität und Genauigkeit legen, benötigen wir dafür entsprechend Zeit. Außerdem müssen wir die Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung, die üblicherweise im Juni stattfindet, abwarten, bis wir bestätigte Zahlen vorliegen haben.
In der Regel beginnen wir daher im Herbst mit dem Versand der ersten Betriebskostenabrechnungen.
Anpassung der NebenkostenvorauszahlungNach jeder Nebenkostenabrechnung prüfen wir automatisch, ob Ihre monatliche Vorauszahlung für die kommenden Jahre noch angemessen ist. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen, um einen neue Nebenkostenvorauszahlung nach den zu erwartenden Kosten festzulegen.
Sofern Sie von sich aus eine manuelle Anpassung an der Nebenkostenvorauszahlung wünschen, lassen Sie uns dies bitte wissen geben Sie dabei folgende Informationen an:
- die gewünschte Anpassung (Erhöhung oder Senkung) der Nebenkostenvorauszahlung
- Ihre Wohnadresse
- Ihren vollständigen Namen, falls Sie Hauptnutzer:in der Wohnung sind
Bitte beachten Sie hierbei, dass wir eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung immer nur zum 01.01. vornehmen.
Abrechnung nach QuadratmeternUnsere Betriebskostenabrechnung basiert grundsätzlich auf der Quadratmeterzahl jeder Wohnung. Das bedeutet, dass Kosten wie der Allgemeinstrom, Müllgebühren und Straßenreinigung pro Quadratmeter berechnet werden und nicht anhand der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, also keine sogenannten Personentage.
Guthaben / Nachzahlung aus der NebenkostenabrechnungWie erhalte ich mein Guthaben aus den Betriebskosten-/Heizkostenabrechnungen bzw. wie entrichte ich die Nachzahlung?
Bei vorhandenem und erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Guthaben automatisch auf Ihr Konto überwiesen, ein Nachzahlungsbetrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, muss bei uns die Auszahlung/Rückerstattung in schriftlicher Form mit explizierter Benennung der Kontoverbindung (IBAN-Nr.) und mit Unterschrift angefordert werden.
Warum habe ich eine höhere Nachzahlung als mein Nachbar?Nachfolgende Gründe können die Ursache sein: Verbrauchsabhängige Kostenarten (zum Beispiel Heizkosten), Direktzuordnung (zum Beispiel Wartungen von Thermen, Messgebühr Schornsteinfeger), andere Nutzungszeiträume, Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen.